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Lkw-Fahrverbote in Liechtenstein 2026

· Gilt für Lkw über 3.5 t GVW

Liechtenstein: Fahrverbot gilt JETZT bis 05:00 Ortszeit (Lkw über 3.5 t).

In Liechtenstein gilt für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht sowie für Lastzüge oder Fahrzeugkombinationen über 5 t an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ein Fahrverbot von 00:00 bis 24:00 Uhr sowie jede Nacht von 22:00 bis 05:00 Uhr. Beide Verbote gelten auf allen Strassen im gesamten Fürstentum. Ein gesondertes sommerliches Samstagsregime gibt es nicht. Die Regeln bilden die Sonntags- und Nachtfahrverbote der benachbarten Schweiz nach.

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Nächste 30 Tage

DatumZeit (Ortszeit)Beschränkung
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–24:00 Sonntag, über 3.5 t. Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (ganzjährig, ganztägig; Lkw >3.5t)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–24:00 Sonntag, über 3.5 t. Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (ganzjährig, ganztägig; Lkw >3.5t)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–24:00 Sonntag, über 3.5 t. Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (ganzjährig, ganztägig; Lkw >3.5t)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–24:00 Sonntag, über 3.5 t. Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (ganzjährig, ganztägig; Lkw >3.5t)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
00:00–05:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)
22:00–24:00 Saisonal, über 3.5 t. Nachtfahrverbot (Art. 91 VRV)

Regeln & Ausnahmen

VerbotWannZeitWoFahrzeuge
Sonntags- und Feiertagsfahrverbot Jeden Sonntag und an den aufgeführten gesetzlichen Feiertagen, ganzjährig 00:00–24:00 Alle Strassen im gesamten Liechtenstein Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht; Lastzüge und Fahrzeugkombinationen über 5 t. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag, ist das Ergebnis dasselbe — ein ganztägiges Fahrverbot von 00:00 bis 24:00 Uhr.
Nachtfahrverbot An jedem Tag des Jahres, auch an gewöhnlichen Werktagen 22:00–05:00 Alle Strassen im gesamten Liechtenstein Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht; Lastzüge und Fahrzeugkombinationen über 5 t. Das tägliche Nachtfahrverbot ist betrieblich oft ebenso wichtig wie das Sonntags- und Feiertagsverbot: Ein Lkw, der an einem Werktag fahren darf, darf im Zeitfenster von 22:00 bis 05:00 Uhr dennoch nicht fahren.

Feiertage mit Lkw-Fahrverboten — Liechtenstein 2026

DatumFeiertagVerbotszeitGeltungsbereich
Neujahr 00:00–24:00 Alle Strassen landesweit
Heilige Drei Könige (Erscheinung des Herrn) 00:00–24:00 Alle Strassen landesweit
Mariä Lichtmess 00:00–24:00 Alle Strassen landesweit
St. Josef 00:00–24:00 Alle Strassen landesweit
Ostermontag 00:00–24:00 Alle Strassen landesweit
Tag der Arbeit 00:00–24:00 Alle Strassen landesweit
Christi Himmelfahrt 00:00–24:00 Alle Strassen landesweit
Pfingstmontag 00:00–24:00 Alle Strassen landesweit
Fronleichnam 00:00–24:00 Alle Strassen landesweit
Staatsfeiertag des Fürstentums Liechtenstein (Mariä Himmelfahrt) 00:00–24:00 Alle Strassen landesweit
Mariä Geburt 00:00–24:00 Alle Strassen landesweit
Allerheiligen 00:00–24:00 Alle Strassen landesweit
Mariä Empfängnis 00:00–24:00 Alle Strassen landesweit
Weihnachten 00:00–24:00 Alle Strassen landesweit
Stephanstag 00:00–24:00 Alle Strassen landesweit

Vom Verbot ausgenommen

Lebensmitteltransport und bestimmte lebensnotwendige GüterTransport lebender TiereEinsatz-, Rettungs- und Fahrzeuge des öffentlichen DienstesLandwirtschaftliche Traktoren und ähnliche Fahrzeuge, die ausschliesslich für landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werdenFahrzeuge mit Einzelbewilligung, wenn eine Fahrt an einem Sonntag, Feiertag oder nachts unbedingt erforderlich ist und nicht anders organisiert werden kannFahrer, die eine Ausnahme oder Bewilligung nutzen, müssen einen dokumentarischen Nachweis über Fahrtzweck und Genehmigung mitführen

Bußgelder bei Verstößen

An die Schweiz angelehnte Regeln

Das Lkw-Fahrverbotsregime Liechtensteins entspricht dem der benachbarten Schweiz: Beide Länder wenden ein vollständiges Sonntags- und Feiertagsverbot sowie ein tägliches Nachtfahrverbot von 22:00 bis 05:00 Uhr auf Fahrzeuge über 3,5 t an. Ein an den Schweizer Verboten ausgerichteter Lkw ist weitgehend auch in Liechtenstein regelkonform, doch die Verbotstage-Kalender unterscheiden sich, weil Liechtenstein zusätzliche katholische Feiertage wie Mariä Lichtmess, St. Josef, Mariä Geburt und Mariä Empfängnis begeht.

Planung des Alpentransits

Liechtenstein ist klein, doch seine Lage im alpinen Korridor zwischen der Schweiz und Österreich führt dazu, dass die Verbote die Fahrplanung für regionalen und grenzüberschreitenden Güterverkehr beeinflussen. Das Nachtfahrverbot gilt an jedem Tag des Jahres, nicht nur an Wochenenden oder im Sommer, sodass Nachtfahrpläne durch die Region schwere Fahrzeuge vor 22:00 Uhr abstellen oder das Fürstentum umfahren müssen.

FAQ

Gilt in Liechtenstein für Lkw jeden Sonntag ein Fahrverbot?

Ja. Für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht sowie Lastzüge oder Fahrzeugkombinationen über 5 t gilt jeden Sonntag von 00:00 bis 24:00 Uhr ein Fahrverbot auf allen Strassen.

Gibt es in Liechtenstein ein Nachtfahrverbot für Lkw?

Ja. Ein Nachtfahrverbot gilt an jedem Tag des Jahres von 22:00 bis 05:00 Uhr, auf allen Strassen und auch an gewöhnlichen Werktagen.

Welche Lkw sind in Liechtenstein betroffen?

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie Lastzüge oder Fahrzeugkombinationen über 5 Tonnen. Diese Schwelle liegt unter den 7,5 t, die in den meisten EU-Ländern gelten, sodass Transporter und leichte Lkw, die anderswo frei fahren, unter das liechtensteinische Verbot fallen können.

Gibt es in Liechtenstein ein sommerliches Samstagsfahrverbot für Lkw?

Nein. Anders als Deutschland, Slowenien oder die Slowakei hat Liechtenstein kein gesondertes sommerliches Samstagsregime. Zu berücksichtigen sind das ganztägige Sonntags- und Feiertagsverbot und das tägliche Nachtfahrverbot.

Gelten die Verbote auf allen Strassen?

Ja. Sowohl das Sonntags- und Feiertagsverbot als auch das Nachtfahrverbot gelten auf allen Strassen im gesamten Fürstentum Liechtenstein, sodass selbst kurze Fahrten innerhalb des Landes erfasst sind.

Warum ist das winzige Liechtenstein für die Lkw-Routenplanung von Bedeutung?

Es kombiniert ein ganztägiges Sonntags- und Feiertagsverbot mit einem täglichen Nachtfahrverbot von 22:00 bis 05:00 Uhr bei einer niedrigen Schwelle von 3,5 t und liegt im alpinen Korridor zwischen der Schweiz und Österreich. Ein Transitabschnitt durch Liechtenstein muss ausserhalb beider Verbotsfenster liegen.

Offizielle Quelle

Regeln können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor der Abfahrt die offiziellen Quellen oben.

Land

Sommerliches Hitze-Lkw-Fahrverbot in der Ukraine →